Das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung, in dessen Auftrag »im Namen des Volkes« bei Gericht geurteilt wird, wird durch laufende Rechtssprechung geprägt. Wenn bei Gericht ein »Deal« abgeschlossen wird, gehen in der Öffentlichkeit schnell mal die Emotionen hoch – insbesondere wenn die Tat erheblich und die Strafandrohung bedeutend waren. Beispiele dafür sind aktuelle Verfahren wie das um den Diebstahl von Schmuck im Wert von über 136 Millionen Euro aus dem »Grünen Gewölbe« (Landgericht Dresden) oder das Verfahren gegen den ehemaligen Manager eines Automobilkonzern wegen Betrugs (Landgericht München). Beide Entscheidungen wurden in der Öffentlichkeit scharf kritisiert. – An Verfahren an Amts- und Landgerichten mit einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren (Amtsgericht) bzw. mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe (Landgericht) sind auch Schöffinnen und Schöffen als gleich stimmberechtigte Kammermitglieder beteiligt.
Was genau ist eigentlich ein »Deal«, was sind seine Konsequenzen, warum wird er überhaupt angestrebt?
Prof. Dr. Jörg Kinzig und Benedikt Iberl vom Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen haben fast 9.000 Schöffinnen und Schöffen in Deutschland zu Erfahrungen mit einem »Deal« – juristisch: »Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten« (§ 257c StPO) – befragt. Über den Anlass für ihre Befragung, die Unschärfe zwischen »informeller Absprache« und »formeller Verständigung« und über wesentliche Ergebnisse ihrer Untersuchung berichten sie bei Schöffen TV.
+++ Zum Nachlesen: kostenlose Publikationen +++
Link zur Verständigungsstudie: doi.org/10.5771/9783748922094
Link zur Schöffenbefragung: doi.org/10.5771/9783748942634
Obwohl sie an bis zu lebenslangen Freiheitsstrafen mitentscheiden, erhalten Schöffinnen und Schöffen keinerlei Fortbildungen. So ist für sie schon das bloße eigenständige Erkennen einer Verständigung unter Umständen überhaupt nicht möglich, genauso wenig wie das selbstständige Einordnen einer informellen Absprache.
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