• Der Affe, das Selfie und Recht.

  • 2024/10/28
  • 再生時間: 20 分
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Der Affe, das Selfie und Recht.

  • サマリー

  • Es war ein sonniger Tag im Dschungel, als ein besonders neugieriger Makake namens Naruto etwas tat, das die Fotowelt nachhaltig auf den Kopf stellte. Während der Naturfotograf David Slater seine Kamera nur kurz unbeaufsichtigt ließ, schnappte sich Naruto das Gerät, grinste frech in die Linse, und klick – ein perfektes Selfie war geboren.

    Das Bild ging um die Welt. Es war nicht nur süß, sondern auch das vielleicht erste Selfie eines Primaten in der Geschichte der Fotografie. Doch was als lustige Anekdote begann, wurde schnell zu einem ernsten Rechtsstreit. Slater beanspruchte das Urheberrecht für das berühmte Affen-Selfie, schließlich war es ja seine Kamera, oder?

    Da lag er allerdings falsch – denn es stellte sich heraus, dass, rechtlich gesehen, ein Affe keine Person ist und deshalb keine Rechte am Bild geltend machen kann. Doch das bedeutete auch, dass Slater kein Recht auf das Bild hatte. Der eigentliche „Fotograf“ war schließlich der Affe! Die Tierschutzorganisation PETA mischte sich ein und argumentierte, dass die Erlöse aus dem Bild Naruto zugutekommen sollten – für seine Futter- und Pflegekosten natürlich. Die Gerichte entschieden jedoch anders: Der Affe kann weder Eigentum noch Urheberrechte beanspruchen.

    Damit wurde das Selfie zu einer kuriosen rechtlichen Grauzone: Ein Bild, das buchstäblich keinem gehört. Und was passierte? Es wanderte ins Public Domain. Jeder konnte das Bild nutzen, ohne jemals eine Lizenzgebühr zahlen zu müssen – der Affe hatte das Urheberrecht quasi „ausgetrickst“.

    Schnitt zu 2024, wo jetzt auch künstliche Intelligenzen fleißig eigene Kunstwerke, Texte und Bilder erschaffen. Aber auch hier steht die Rechtslage auf wackeligen Beinen: Wer hat die Rechte an einem KI-generierten Meisterwerk? Der, der die Software programmiert hat? Derjenige, der die Eingabe gemacht hat? Oder gehört es einfach – wie Narutos Selfie – niemandem?

    Bis die Gerichte das geklärt haben, passiert mit KI-Kunst dasselbe wie mit dem Affen-Selfie: Alle dürfen es nutzen! Es gibt niemanden, der ein Urheberrecht anmelden könnte. Damit sind wir in einer Zukunft, in der Werke zwar entstehen – aber nicht wirklich jemandem gehören.

    Das wirft eine philosophische Frage auf: Sind wir also alle bald wie Naruto – kleine Affen, die Selfies (oder Kunst) machen, aber die Kontrolle darüber verlieren? Die Antwort bleibt abzuwarten, doch eines ist sicher: So wie Naruto unabsichtlich ein Stück Rechtsgeschichte schrieb, könnte auch KI-Kunst zu einem neuen Kapitel führen, in dem Kreativität frei wie der Wind ist – aber wer sie geerntet hat, bleibt ein Rätsel.

    Moral der Geschichte: Egal, ob Makake oder Maschine – manchmal gehört das beste Kunstwerk am Ende einfach niemandem… und jeder darf es benutzen.


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あらすじ・解説

Es war ein sonniger Tag im Dschungel, als ein besonders neugieriger Makake namens Naruto etwas tat, das die Fotowelt nachhaltig auf den Kopf stellte. Während der Naturfotograf David Slater seine Kamera nur kurz unbeaufsichtigt ließ, schnappte sich Naruto das Gerät, grinste frech in die Linse, und klick – ein perfektes Selfie war geboren.

Das Bild ging um die Welt. Es war nicht nur süß, sondern auch das vielleicht erste Selfie eines Primaten in der Geschichte der Fotografie. Doch was als lustige Anekdote begann, wurde schnell zu einem ernsten Rechtsstreit. Slater beanspruchte das Urheberrecht für das berühmte Affen-Selfie, schließlich war es ja seine Kamera, oder?

Da lag er allerdings falsch – denn es stellte sich heraus, dass, rechtlich gesehen, ein Affe keine Person ist und deshalb keine Rechte am Bild geltend machen kann. Doch das bedeutete auch, dass Slater kein Recht auf das Bild hatte. Der eigentliche „Fotograf“ war schließlich der Affe! Die Tierschutzorganisation PETA mischte sich ein und argumentierte, dass die Erlöse aus dem Bild Naruto zugutekommen sollten – für seine Futter- und Pflegekosten natürlich. Die Gerichte entschieden jedoch anders: Der Affe kann weder Eigentum noch Urheberrechte beanspruchen.

Damit wurde das Selfie zu einer kuriosen rechtlichen Grauzone: Ein Bild, das buchstäblich keinem gehört. Und was passierte? Es wanderte ins Public Domain. Jeder konnte das Bild nutzen, ohne jemals eine Lizenzgebühr zahlen zu müssen – der Affe hatte das Urheberrecht quasi „ausgetrickst“.

Schnitt zu 2024, wo jetzt auch künstliche Intelligenzen fleißig eigene Kunstwerke, Texte und Bilder erschaffen. Aber auch hier steht die Rechtslage auf wackeligen Beinen: Wer hat die Rechte an einem KI-generierten Meisterwerk? Der, der die Software programmiert hat? Derjenige, der die Eingabe gemacht hat? Oder gehört es einfach – wie Narutos Selfie – niemandem?

Bis die Gerichte das geklärt haben, passiert mit KI-Kunst dasselbe wie mit dem Affen-Selfie: Alle dürfen es nutzen! Es gibt niemanden, der ein Urheberrecht anmelden könnte. Damit sind wir in einer Zukunft, in der Werke zwar entstehen – aber nicht wirklich jemandem gehören.

Das wirft eine philosophische Frage auf: Sind wir also alle bald wie Naruto – kleine Affen, die Selfies (oder Kunst) machen, aber die Kontrolle darüber verlieren? Die Antwort bleibt abzuwarten, doch eines ist sicher: So wie Naruto unabsichtlich ein Stück Rechtsgeschichte schrieb, könnte auch KI-Kunst zu einem neuen Kapitel führen, in dem Kreativität frei wie der Wind ist – aber wer sie geerntet hat, bleibt ein Rätsel.

Moral der Geschichte: Egal, ob Makake oder Maschine – manchmal gehört das beste Kunstwerk am Ende einfach niemandem… und jeder darf es benutzen.


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